„Blühpatenschaft“
– Schenkung unter Auflage nach § 525 BGB –
Zwischen
-nachfolgend Schenker/in genannt-
und
Dr. Lydia Fischer
Fleutjenburg 11A
31535 Neustadt
-nachfolgend Beschenkte genannt-
wird nachstehender Vertrag geschlossen:
Präambel
Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag zu dem alleinigen übergeordneten Zweck, Natur und Landschaft als Grundlage von Leben gemeinsam zu erhalten und zu sichern. Mithilfe der geschenkten Beträge sollen Lebensräume und Lebensstätten geschaffen werden, um die biologische Vielfalt sicherzustellen. Im Zentrum der Bemühungen steht dabei insbesondere der Schutz von Wildbienen. Existenzielle Landschaftsräume sollen geschützt, geschaffen und langfristig erhalten werden. Das angestrebte Ziel soll konkret dadurch erreicht werden, dass durch die Geldschenkungen eine Summe zu Stande kommt, die es ermöglicht, durch die Beschenkte Dr. Lydia Fischer, Grundstücke in der Region Hannover zu erwerben und diese durch Aussaat angepasster, mehrjähriger Wildblumenmischungen zu einem natürlichen und langfristigen Lebensraum für Wildbienen und andere Insekten zu gestalten.
Dieser Schenkungsvertrag soll die vorgenannte Vereinbarung im Verhältnis zwischen dem Schenker/der Schenkerin und der Beschenkten ergänzen.
§ 1 Schenkung
Der/Die Schenker/in verspricht, der Beschenkten 240,00€ (in Worten: zweihundertvierzig Euro) unentgeltlich zuwenden zu wollen.
§ 2 Schenkungsauflage
2.1 Auflage
Die Parteien vereinbaren, dass der geschenkte Betrag dem Vertragszweck dienen soll.
Der Betrag des/der Schenkenden soll durch die Beschenkte ausschließlich dafür verwendet werden, geeignete Grundstücke zum marktüblichen Preis zu erwerben, um damit natürliche Lebensräume, insbesondere für Wildbienen, durch die Aussaat angepasster, mehrjähriger Wildblumenmischungen zu schaffen (sog. „Bienenrettungsinseln“). Geeignet in diesem Sinne sind auch Grundstücke, die kleine und vielfältige Strukturen zum Schutze der Wildbienen in der Landschaft erhalten.
2.2 Nichtvollziehung der Auflage
Die Beschenkte ist berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verweigern, solange der Kaufpreis nicht durch die Summe der Schenkungen bewirkt werden kann.
2.3 Erfüllung der Auflage durch die Beschenkte und Nachweis
Der Erwerb eines Grundstücks soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Wird die Summe zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein geeignetes Grundstück zum marktüblichen Preis erreicht, soll der Erwerb dem/der Schenkenden nachgewiesen werden. Dem/der Schenkenden steht kein Mitspracherecht hinsichtlich der Gestaltung, sofern diese dem Vertragszweck entspricht, des erworbenen Grundstücks zu.
2.4 Rückforderungsanspruch des/der Schenkenden
Unterbleibt die Vollziehung der Auflage innerhalb von drei Jahren, weil die Summe zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein geeignetes Grundstücks zum marktüblichen Preis nicht erreicht werden konnte, kann der Schenker/die Schenkerin nach § 527 Abs. 1 BGB die Schenkung zurückfordern. Weitere Ansprüche, die über die Rückgewähr der Schenkung hinausgehen, stehen dem/der Schenker/in nicht zu.
§3 Annahme
Die Beschenkte nimmt die Schenkung an. Sie ist sich der Unentgeltlichkeit der Zuwendung bewusst. Die Beschenkte erklärt sich mit der Auflage einverstanden.
§ 4 Vollzug
Die Schenkung wird vollzogen durch Überweisung des geschenkten Geldbetrages auf das eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Kontos der Beschenkten:
Kontoinhaber: Dr. Lydia Fischer
IBAN: DE25 2505 0180 0910 4466 95
Verwendungszweck: Bienenrettungsinsel
Oder alternativ durch Zahlung auf folgendes Paypal-Konto: bienenrettungsinsel@gmail.com
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Vesbeck, den
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Unterschrift Schenker/in
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Unterschrift Beschenkte